Was geschieht mit den SMS eines verstorbenen Angehörigen? Zugriff, Erbe und Löschung in Frankreich

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29. August 202611 Min. Lesezeit

In den Tagen nach einem Todesfall gibt es einen Gegenstand, mit dem niemand so recht umzugehen weiß. Es ist weder ein Möbelstück noch ein Verwaltungsdokument: Es ist ein Telefon. Es liegt auf dem Tisch, manchmal vibriert es noch — eine Terminerinnerung, eine Werbung, ein Freund, der noch nicht benachrichtigt wurde — und es enthält Jahre voller Gespräche.

Die Angehörigen teilen sich dann in zwei gegensätzliche Lager. Die einen wollen alles lesen, alles behalten, die letzten Nachrichten ausdrucken. Die anderen trauen sich nicht einmal, den Bildschirm zu entsperren, als würden sie eine Tür aufbrechen. Beide haben eine richtige Intuition: Die SMS eines Verstorbenen ist ein rechtlich ambivalentes Objekt, angesiedelt zwischen intimer Erinnerung und geschützter Korrespondenz.

In Frankreich gibt es auf diese Frage eine Antwort — eine unvollständige, verstreut zwischen dem Code civil, dem Gesetz für eine digitale Republik von 2016 und der DSGVO —, aber es gibt sie. Hier erfahren Sie, was das Recht tatsächlich erlaubt, was die Mobilfunkanbieter speichern oder löschen und wie sich technische Fehler vermeiden lassen, die eine Wiederherstellung endgültig unmöglich machen.

Hand hält ein Smartphone mit einem geöffneten Ordner voller Messenger- und Social-Media-Apps

Ein grundlegendes Prinzip: SMS sind keine beweglichen Sachen

Die erste Überraschung für viele Familien ist, dass die Nachrichten eines Verstorbenen nicht zum Nachlass im klassischen Sinne gehören.

Artikel 40-1 des französischen Datenschutzgesetzes (loi Informatique et Libertés) in seiner Fassung nach dem Gesetz für eine digitale Republik vom 7. Oktober 2016 stellt eine klare Regel auf: Die Rechte an personenbezogenen Daten erlöschen mit dem Tod ihres Inhabers. Sie gehen nicht auf die Erben über, wie es bei einem Haus oder einem Bankkonto der Fall wäre.

Anders gesagt: Das Telefon als Gegenstand zu erben, verleiht nicht automatisch das Recht, seinen Inhalt zu nutzen. Das Smartphone ist eine bewegliche Sache, das darin bewahrte Gespräch ist es nicht.

Hinzu kommt ein zweiter, älterer Schutz: das Briefgeheimnis, garantiert durch Artikel 226-15 des französischen Strafgesetzbuchs. Die Korrespondenz anderer zu öffnen, zu löschen oder abzufangen, ist eine Straftat. Die Rechtsprechung geht seit Langem davon aus, dass dieses Geheimnis auch den lebenden Absender und Empfänger eines Austauschs schützt — und die Nachrichten eines Verstorbenen betreffen fast immer Dritte, die noch leben.

Merken Sie sich die Unterscheidung: Sie können das Telefon erben. Sie erben nicht das Recht, die Nachrichten so zu lesen, als wären sie an Sie gerichtet.

Diese Nuance ist nicht theoretisch. Sie erklärt, warum ein Mobilfunkanbieter sich weigern wird, Ihnen eine detaillierte Historie herauszugeben, warum Apple oder Google bestimmte Nachweise verlangen und warum ein Familienstreit um ein Telefon manchmal vor Gericht endet.

Anweisungen für den Todesfall: die einzige echte Gebrauchsanweisung

Das Gesetz von 2016 hat ein viel zu wenig bekanntes Instrument geschaffen: die directives post-mortem, also Anweisungen für den Todesfall. Jede volljährige Person kann zu Lebzeiten festlegen, was nach ihrem Tod mit ihren personenbezogenen Daten geschehen soll.

Diese Anweisungen können sein:

  • allgemein, also die Gesamtheit der Daten betreffend, und bei einem von der CNIL zertifizierten Vertrauensdienstleister hinterlegt;
  • speziell, also einen bestimmten Dienst betreffend (ein Google-Konto, ein Apple-Konto, einen Messenger), und direkt bei diesem Dienst hinterlegt.

Sie erlauben es, eine Person zu benennen, die mit der Ausführung dieses Willens betraut wird: Daten einsehen, weitergeben oder im Gegenteil löschen lassen. Fehlen solche Anweisungen, sieht das Gesetz vor, dass die Erben bestimmte Rechte ausüben können, jedoch in engem Rahmen — im Wesentlichen zur Nachlassabwicklung und um den Todesfall berücksichtigen zu lassen (Kontoschließung, Aktualisierung, Widerspruch gegen die Verarbeitung).

Die CNIL erläutert auf ihrer Website diesen Rahmen genau und weist darauf hin, dass kein Erbe ein „allgemeines Zugangsrecht" zum Inhalt der Korrespondenz des Verstorbenen geltend machen kann.

In der Praxis konzentrieren sich die meisten französischen SMS auf zwei Dienste, die jeweils einen eigenen Mechanismus anbieten:

ÖkosystemVorgesehenes InstrumentWas es ermöglicht
AppleNachlasskontakt (Legacy Contact)Zugriff auf die iCloud-Daten des Verstorbenen, einschließlich Backups mit SMS, gegen Vorlage eines Zugriffsschlüssels und einer Sterbeurkunde
GoogleKontoinaktivität-ManagerAutomatische Übermittlung ausgewählter Daten an benannte Kontakte nach einer Phase der Inaktivität oder Löschung des Kontos

Die Einrichtung dieser Instrumente dauert rund zehn Minuten. Verzichtet man darauf, wird aus einem einfachen Vorgang ein langwieriges, mitunter gerichtliches Verfahren. Auf dem iPhone lässt sich der Nachlasskontakt in den Einstellungen des Apple-Kontos festlegen; bei Google findet sich der Kontoinaktivität-Manager in den Sicherheitseinstellungen des Kontos.

Was der Mobilfunkanbieter speichert — und was nicht

Das ist eines der häufigsten Missverständnisse. Viele Familien schreiben an Orange, SFR, Bouygues oder Free in der Hoffnung, „die SMS" des Verstorbenen zu erhalten. Die Antwort ist fast immer negativ, und zwar aus einem einfachen technischen Grund.

Französische Mobilfunkanbieter speichern den Inhalt von SMS nicht. Eine Nachricht läuft über die Kurzmitteilungszentrale (SMSC), bleibt dort so lange, wie es für die Zustellung nötig ist — einige Stunden bis einige Tage, wenn das Telefon ausgeschaltet ist —, und wird dann aus dem System gelöscht. Gespeichert wird ein technisches Protokoll: anrufende und angerufene Nummern, Datum, Uhrzeit, gegebenenfalls die genutzte Funkzelle. Das sind die berühmten Verbindungsmetadaten, aufbewahrt nach dem Code des postes et des communications électroniques für die Dauer eines Jahres im Rahmen des französischen und europäischen Rechts.

Und diese Daten sind weder für Erben noch für Angehörige zugänglich: Sie können ausschließlich von einer Justizbehörde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens angefordert werden.

Konkret bedeutet das eines: Wenn die Nachrichten nicht auf dem Telefon oder in einem Backup sind, existieren sie nirgendwo mehr. Kein Verwaltungsverfahren lässt sie wieder auftauchen. Diese Tatsache sollte das gesamte Vorgehen in den ersten Tagen bestimmen.

Fehler, die Nachrichten endgültig vernichten

Die Zeit arbeitet gegen die Angehörigen, und die folgenschwersten Fehler werden mit den besten Absichten begangen.

Den Vertrag zu schnell kündigen

Ein natürlicher Reflex: die Abbuchungen stoppen. Doch eine Kündigung gibt die Rufnummer frei, die nach einer Karenzzeit einem anderen Kunden neu zugeteilt wird. Diese Nummer ist jedoch oft der Schlüssel zur Wiederherstellung von Online-Konten (Zwei-Faktor-Authentifizierung per SMS). In der Regel ist es besser, die Leitung zunächst stillzulegen oder sie einige Monate lang aufrechtzuerhalten, während der Nachlass geregelt wird, und erst danach zu kündigen — die meisten Anbieter sehen eine kostenfreie Kündigung gegen Vorlage einer Sterbeurkunde vor.

Den Akku vollständig entladen lassen

Ein Smartphone, das wochenlang entladen war und dann wieder aufgeladen wird, kann erneut den vollständigen Entsperrcode verlangen (und nicht nur den Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung). Sowohl beim iPhone als auch bei Android funktioniert nach einem Neustart nur die PIN oder das Passwort. Kennt sie niemand, wird das Gerät unzugänglich. Das Gerät gleich in den ersten Tagen an ein USB-C-Netzteil anzuschließen, verhindert diese Sackgasse.

Codes auf gut Glück ausprobieren

Nach mehreren Fehlversuchen verhängt ein iPhone zunehmend längere Wartezeiten und schließlich eine Sperre. Bei Android lösen bestimmte Einstellungen nach einer festgelegten Zahl von Fehlversuchen eine automatische Löschung aus. Niemals improvisieren: Besser den irgendwo notierten Code suchen, als zu raten.

Zurücksetzen, „um das Telefon weiterzugeben"

Ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen ist unumkehrbar. Es löscht die lokalen Nachrichten und kann je nach Einstellung auch die Löschung zugehöriger Backups auslösen. Vor jeder Weitergabe oder jedem Verkauf muss eine vollständige Kopie erstellt werden.

Hand hält ein Smartphone mit einem Startbildschirm voller Messenger-Apps vor grünem, unscharfem Hintergrund

Nachrichten bewahren: das umsichtige Vorgehen

Wenn der Zugriff möglich und legitim ist — das Gerät ist entsperrt, die Familie ist einverstanden, es geht darum, eine Erinnerung zu bewahren oder den Nachlass zu regeln —, sollte man sauber vorgehen, statt wahllos den Bildschirm abzufotografieren.

1. Den Zustand des Geräts einfrieren. Der Flugmodus verhindert, dass eine eingehende Nachricht, eine Synchronisierung oder eine Fernlöschung den Inhalt verändert. Das ist der erste Schritt.

2. Ein vollständiges Backup erstellen. Beim iPhone enthält ein verschlüsseltes Backup auf einen Computer die SMS und iMessages. Bei Android hängt der Export von der genutzten App ab; Google Messages ermöglicht ein an das Google-Konto gebundenes Backup. Eine Kopie auf einer tragbaren externen Festplatte, offline aufbewahrt, ist einer Cloud vorzuziehen, deren Zugang eines Tages an einem vergessenen Passwort scheitert.

3. Die wichtigen Gespräche extrahieren. Statt alles auszudrucken, sollte man die wirklich bedeutsamen Konversationen auswählen. Manche Angehörige lassen die wichtigsten Verläufe binden; andere begnügen sich mit einem PDF-Export. Ein tragbarer Dokumentenscanner kann helfen, Ausdrucke oder zugehörige Briefe sauber zu digitalisieren, um ein stimmiges Ganzes zu bilden.

4. Das Vorgehen dokumentieren. Notieren, wer wann und warum auf das Gerät zugegriffen hat. Bei Uneinigkeit zwischen Erben schützt diese Nachvollziehbarkeit denjenigen, der in gutem Glauben gehandelt hat.

5. Dritte respektieren. Die Gespräche enthalten die Worte anderer, noch lebender Personen. Private Nachrichten breit zu verteilen — in einer Familiengruppe, in sozialen Netzwerken — kann denjenigen haftbar machen, der sie veröffentlicht. Diskretion ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit: Sie ist eine rechtliche Vorsichtsmaßnahme.

Wenn die SMS zum Bestandteil einer Akte wird

Es gibt Situationen, in denen die Nachrichten eines Verstorbenen nicht mehr in den Bereich der Erinnerung, sondern in den des Rechts fallen.

  • Erbstreitigkeit: Eine SMS kann Aufschluss über eine Schenkungsabsicht, ein Darlehen unter Angehörigen oder ein Versprechen geben. Sie ersetzt kein Testament, kann aber einen schriftlichen Beweisanfang darstellen, den das Gericht frei würdigt.
  • Aufklärung der Todesursache: Unfall, Verdacht auf Tötung, Mobbing. Hier zählt allein das Strafverfahren. Die Angehörigen müssen den Ermittlern die Existenz des Telefons melden, ohne es anzurühren, und vor allem nichts löschen: Das Vernichten von Beweismitteln kann strafrechtlich geahndet werden.
  • Betrug zulasten des Verstorbenen: Nicht selten wurde eine ältere Person in ihren letzten Monaten Opfer von Smishing oder aggressiver Werbeansprache. Die gespeicherten Nachrichten ermöglichen es dann, die Nummern an die 33700 zu melden, den nationalen Meldedienst für SMS-Spam, und eine Anzeige zu untermauern.
  • Identitätsmissbrauch nach dem Tod: Online veröffentlichte Todesanzeigen befeuern mitunter gezielte Kampagnen gegen das Umfeld. Eine SMS, die angebliche „Bearbeitungsgebühren für die Bestattung" ankündigt, die dringend zu begleichen seien, ist ein klassischer Betrug. Kein seriöses Bestattungsunternehmen verlangt eine Zahlung über einen SMS-Link.

Das eigene digitale Erbe regeln

Die nützlichste Lehre aus solchen Situationen ist die Vorsorge. Einige in Ruhe getroffene Entscheidungen ersparen trauernden Angehörigen eine doppelte Belastung.

Den eigenen Willen festhalten. Ein einfaches, datiertes Dokument, das festlegt, was man wünscht: Aufbewahrung, Übertragung an eine bestimmte Person oder schlichte Löschung. Es kann bei einem Notar hinterlegt oder zu den wichtigen Papieren gelegt werden. Ein Passwortbuch aus Papier, an einem sicheren Ort verwahrt, bleibt die robusteste Lösung, um einen Entsperrcode weiterzugeben, ohne ihn per Nachricht kursieren zu lassen.

Einen Kontakt benennen. Nachlasskontakt bei Apple, Kontoinaktivität-Manager bei Google: Diese beiden Einstellungen decken den Großteil der Nachrichten eines französischen Nutzers ab.

Die Zugänge physisch sichern. Wer einen Passwortmanager nutzt, sollte ein Notfall-Wiederherstellungsverfahren vorsehen. Ein physischer FIDO2-Sicherheitsschlüssel, zusammen mit den offiziellen Dokumenten aufbewahrt, erlaubt es, einen Zugang anzuvertrauen, ohne zu Lebzeiten ein Passwort preiszugeben.

Die Mobilfunknummer bedenken. Festhalten, welche Nummer als zweiter Authentifizierungsfaktor dient — und für welche Konten. Genau diese Information fehlt fast immer, und sie blockiert die meisten Vorgänge.

Zu Lebzeiten aussortieren. Niemand ist verpflichtet, zehn Jahre Gespräche aufzubewahren. Eine bewusste, selektive Archivierung auf einem verschlüsselten Datenträger ist für alle Beteiligten rücksichtsvoller als eine Datenmasse, die man als Erbe hinterlässt.

Was man sich merken sollte

Die SMS nimmt in unserem Leben eine besondere Stellung ein: intimer als eine E-Mail, dauerhafter als ein Anruf. Ihre Weitergabe nach einem Todesfall folgt nicht den Regeln des klassischen Erbrechts, sondern einem eigenen Regime, das auf zwei Ideen beruht: der Achtung des Willens des Verstorbenen und dem Schutz der noch lebenden Gesprächspartner.

Drei Reflexe decken die meisten Situationen ab. Nichts überstürzen — weder Kündigung noch Zurücksetzen noch Code-Versuche. Sichern, bevor man aussortiert, und zwar offline. Und für sich selbst zehn Minuten investieren, um einen Kontakt zu benennen und die eigenen Wünsche aufzuschreiben.

Die Mobilfunkanbieter archivieren den Inhalt unserer Nachrichten nicht; das tun unsere Geräte. Was von einem Gespräch nach einem Todesfall noch übrig ist, hängt also fast vollständig von sehr konkreten Handgriffen ab, die in den ersten Tagen von Menschen vorgenommen werden, die an diesem Tag ganz sicher nicht an Technik denken. Genau deshalb ist es besser, vorher daran gedacht zu haben.

Quellen und nützliche Verweise: CNIL (Merkblätter zum digitalen Tod und zu den directives post-mortem), Gesetz Nr. 2016-1321 für eine digitale Republik vom 7. Oktober 2016, loi Informatique et Libertés (Art. 40-1), Code pénal (Art. 226-15, Briefgeheimnis), Code des postes et des communications électroniques (Speicherung von Verbindungsdaten), Meldedienst 33700, Service-Public.fr (Behördengänge nach einem Todesfall).

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